Psychomotorik

Psychomotorische Therapiestelle

Schulhaus Hofmatt I, Zimmer 3

Hofmatt 2

6048 Horw

Personen
Präsenzzeiten

Montag und Mittwoch ganzer Tag

Montag und Dienstag ganzer Tag

Die Psychomotorik Therapie ist ein pädagogisch-therapeutisches Förderangebot, das sich vorwiegend an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Problemen in den Bereichen Motorik und Wahrnehmung richtet.

Beobachtet werden können beispielsweise:

  • Auffälligkeiten im Gleichgewicht, der Bewegungskoordination und der Bewegungskontrolle
  • Schwierigkeiten in der Orientierung am eigenen Körper und im Raum
  • Schwierigkeiten beim Basteln, Zeichnen und Schreiben
  • kurze Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdauer
  • geringes Selbstvertrauen, ängstliches, gehemmtes oder kleinkindliches Verhalten
  • niedere Frustrationstoleranz
  • Unruhe, Störungen, Mühe mit Einhalten von Regeln
  • Mühe, sich auf neue Situationen einzulassen

Arbeitsweise der Psychomotorik Therapeutin

Die Arbeit der Psychomotorik Therapeutin orientiert sich:

  • an den persönlichen Entwicklungsthemen des Kindes
  • am individuellen Spiel- und Bewegungsverhalten
  • an den Stärken und Ressourcen des Kindes
  • an seiner Erlebniswelt

Die Therapeutin arbeitet mit den Elementen Bewegung, Spiel, Musik und weiteren gestalterischen Ausdrucksmitteln.

Das Kind kann im geschützten Rahmen seine Fähigkeiten und Grenzen kennen lernen. Es baut seine Fertigkeiten aus und lernt mit Schwierigkeiten umzugehen. Es hat die Möglichkeit, über Bewegungs- und Symbolspiele Erlebnisse, Gefühle und Konflikte auszudrücken und zu verarbeiten.

Organisation und Ablauf

Basierend auf einer psychomotorischen Untersuchung berät die Therapeutin Eltern oder Erziehungsberechtigte, Lehr- und Fachpersonen und nimmt das Kind gegebenenfalls in Therapie. Diese dauert durchschnittlich 1-2 Jahre bei einer Therapiestunde pro Woche.

Die Psychomotorik Therapie ist ein Angebot der Gemeindeschule Horw. Sie steht allen Kindern kostenlos zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt über die Lehrperson, die Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kinderärzte oder andere Fachdienste.

Schweigepflicht

Die Psychomotorik Therapeutin untersteht der Schweigepflicht. Eine Weiterleitung von Informationen darf nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen erfolgen.

Links

www.psychomotorik-therapie.ch
www.elpos-zentralschweiz.ch

Anmeldung für eine psychomotorische Abklärung (office.com)