Eltern-ABC – alles über die Schule
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Schule Horw. Weitere Informationen erhalten Sie stets beim Rektorat.
Absenzen
Melden Sie, wenn ihr Kind in der Schule fehlt. Krankheiten und die Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen gelten sonst als entschuldigte Absenzen. Vereinbaren Sie Termine, wie beispielsweise Arztbesuche, möglichst ausserhalb der Schulzeiten. Ist ein Kind bei Lektionsbeginn nicht anwesend, telefoniert die Lehrperson innerhalb von 15 Minuten den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
An- und Abmelden von Schülerinnen und Schüler
Melden Sie sich beim Rektorat, wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern nach Horw ziehen oder wenn Sie wegziehen: telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Schulhaus Zentrum.
Besuchstage
Im Kindergarten und in der Primarschule findet für Eltern und Erziehungsberechtigte, Verwandte und Interessierte immer am 15. eines Monates ein Besuchsmorgen statt. In der Sekundarschule ist dies an 3 festgelegten Tagen nach den Herbstferien möglich. Diese Termine finden Sie in der Schulagenda oder der Jahresplanung und sie werden den Eltern mitgeteilt. Eltern sind zudem jederzeit in der Schule willkommen, eine Anmeldung bei der Lehrperson ist unbedingt notwendig.
Bibliothek
In jedem Schulhaus gibt es eine Bibliothek. Die Ausleihe ist dort gratis. Eine sehr grosse Auswahl an Büchern und Medien gibt es in der Gemeindebibliothek am Gemeindehausplatz 26.
Blockzeiten
Die Blockzeiten sind von Montag bis Freitag von 08.10 – 11.45 Uhr (Kastanienbaum: 08.00 – 11.30 Uhr).
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht in deutscher Sprache nicht oder nur ungenügend folgen können, haben maximal vier Jahre lang Anspruch auf Zusatzunterricht im Fach Deutsch.
Digitale Endgeräte
Digitale Endgeräte wie Smartphones, Smart-Watches, Tablets und Computer dürfen in die Schule mitgebracht werden. Dabei gilt:
-Während der Schulzeit müssen die Geräte absolut geräuschlos sein. Bei Smart-Watches darf nur die Zeit-Funktion genutzt werden.
-Während des Unterrichts dürfen die digitalen Endgeräte nur zu Lernzwecken und mit Erlaubnis der zuständigen Lehrperson benützt werden. Auf Exkursionen kann davon abgewichen werden.
-Das Erstellen von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien braucht immer die Erlaubnis der Lehrperson und der Personen, die auf den Aufnahmen zu sehen/zu hören sind.
-Während Prüfungen darf man keine digitalen Endgeräte benutzen. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. Ausnahmen (zum Beispiel bestimmte Taschenrechner) werden von der Lehrperson genehmigt.
Bei Verstössen gegen diese Anordnung kann die Lehrperson das Gerät vorübergehend einzuziehen und zudem Disziplinarmassnahmen zu ergreifen.
Dispenzen im Sportunterricht
Auch mit Verletzungen oder Turndispensen sind Schülerinnen und Schüler während den Turnlektionen in der Schule anwesend, je nach Anweisung der Sportlehrperson in der Turnhalle oder im Schulhaus. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
Eltern und Erziehungsberechtigte
Eltern und Erziehungsberechtigte haben eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Diese Aufgabe wahrzunehmen ist eine wichtige Basis für einen möglichen Schulerfolg des Kindes. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zum Unterricht erscheinen und die Hausaufgaben zuverlässig erledigen. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind ein gesundes Znüni in die Schule mitzugeben.
Rechte und Pflichten
Gesundes Znüni
Fragen
Bei Problemen, Fragen und Unklarheiten ist immer die Lehrperson erste Ansprechperson. Wenn ein Kind von Problemen in der Schule erzählt, prüfen Sie die Aussagen. Fragen Sie die Lehrperson, um Missverständnisse und Gerüchte zu verhindern.
Elternmitwirkung / Elternteams
In allen Schulhäusern besteht ein Elternteam. Die Elternmitwirkung ist ein Bindeglied zwischen Eltern oder Erziehungsberechtigten und Schule. Informationen erhalten Sie auf der Webseite oder bei der Schulleitung.
Elternmitwirkung Kurzinformation
Richtlinien Elternmitwirkung
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind eine Ergänzung zum Unterricht. Sie sind ein Mittel, das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen zudem zur Festigung und Vertiefung des Erlernten. Wenn Ihr Kind Mühe mit den Hausaufgaben oder keinen Arbeitsplatz zum konzentrierten Arbeiten hat, kann es im Schulhaus den Hausaufgabentreff besuchen.
Merkblatt Hausaufgaben
Hochbegabtenförderung
Kinder in der 5. und 6. Primarstufe mit vom Schulpsychologischen Dienst bestätigter Teil-Hochbegabung können während der normalen Unterrichtszeit maximal 4 Lektionen pro Woche externe Förderangebote besuchen.
Förderantrag für Förderangebote während der Unterrichtszeit für Lernende der 5. und 6. Primarstufe mit Teil-Hochbegabungen
Hochbegabtenförderung: Finanzen
Eltern und Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an private Hochbegabtenförderangebote einreichen. Die Hochbegabung muss durch den Schulpsychologischen Dienst bestätigt sein. Das Antragsformular ist über den nachfolgenden Link abrufbar.
Hochbegabtenförderung: Antrag zur Kostenbeteiligung
Instrumentalunterricht während der Unterrichtszeit
Kinder in der 3. und 4. Primarstufe können während der ordentlichen Schulzeit den Instrumentalunterricht besuchen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen dazu einen Antrag stellen, es gelten Rahmenbedingungen.
Integrative Förderung
Die integrative Förderung beinhaltet die zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Regelklasse durch eine IF-Lehrperson oder schulische Heilpädagogin. Bei Bedarf können weitere Fachpersonen der Logopädie, Psychomotorik-Therapie oder Schulpsychologie beigezogen werden.
Jokertage
Mit Jokertagen können die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder und Jugendlichen insgesamt vier halbe Urlaubstage ohne nähere Angaben zu beziehen. Direkt vor- und nach den Sommerferien sowie während bekannten Schulanlässen wie Projekt- oder Sporttagen können keine Jokertage bezogen werden.
Jokertage Formular
Kontakte
Sie sind an einem Kontakt mit einer Lehrperson oder der Schulleitung interessiert? Alle Lehrpersonen sind auf der Schulwebseite aufgeführt.
Kopfläuse
Läuse treten bei Schulkindern immer wieder einmal auf. Es besteht deswegen kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wenn ein Lausbefall erkannt wird, wird sofort die sogenannte «Laustante» hinzugezogen, die alle notwendigen Massnahmen in die Wege leitet. Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. In der Apotheke können geeignete Antilausmittel besorgt werden.
www.lausinfo.ch
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind an der Primar- und auch an der Sekundarschule tätig. Sie unterstützen die Arbeit der Lehrpersonen und bieten Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen aller Art an. Sie sind eine niederschwellige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Gruppen und Klassen, für Eltern oder Erziehungsberechtigte und für Lehrpersonen. Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Schulsozialarbeit
Schulweg
Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich für den Schulweg. Der oft gemeinsame, manchmal längere Schulweg zu Fuss ist erlebnis- und lehrreich. Er ist ein wertvoller Beitrag für die Gesundheit und soziale Entwicklung der Kinder. Schülerinnen und Schüler sollen deshalb selbständig zur Schule kommen – «Elterntaxis» sollen die Ausnahme sein.
Schulweg
Schulwegsicherheit
Zur steten Optimierung der Schulwegsicherheit trifft sich regelmässig die Arbeitsgruppe Sichere Schulwege mit Vertretungen der Elternteams, der Gemeinde Horw und der Polizei. Die Arbeitsgruppe bietet unter anderem den Schulwegplan an. Dieser zeigt die empfohlenen Schulwegströme und -Strassenquerungen. Bei besonders heiklen Strassenquerungen sind Querungsbegleitungen im Einsatz. Die Polizei empfiehlt, bis zur 2. Primarklasse auf das Kickboard zu verzichten und das Fahrrad erst ab bestandener Fahrradprüfung für den Schulweg einzusetzen.
Schulweg
Schulweglänge
Folgende Distanzen gelten als zumutbare Schulwege:
Für Kinder im Kindergarten (ab 6 Jahre) bis zur 3. Primarklasse bis zu 1,5 Kilometer, in der 4. und 5. Primarklasse: 1,6 Kilometer. Leistungsmeter sind eingerechnet. Ist der so gemessene Schulweg länger als oben genannt, übernimmt die Gemeinde Horw die Abonnementskosten.
Schulweg
Schwimmen
Der Schwimmunterricht ist vom Kindergarten bis zur 6. Primarstufe Bestandteil des Sportunterrichts, die Schülerinnen und Schüler besuchen im Zweiwochenrhythmus die Schwimmhalle im Spitz. Geben Sie Ihrem Kind keine Schwimmhilfen mit.
Elternbrief Schwimmen
Tagesbetreuung
Die schulergänzenden Betreuungsangebote umfassen die Schülerhorte Allmend, Hofmatt, Spitz und Kastanienbaum sowie den Mittagstisch Saal Egli und das Schülercafé im Schulhaus Zentrum. Die Schülerhorte befinden sich in oder bei den dazugehörigen Schulhäusern. Ergänzt werden diese Angebote durch die Tagesfamilienvermittlung, die schulpflichtigen Kindern ebenfalls offensteht, und durch den Hausaufgabentreff in jedem Primarschulhaus.
Die Schülerhorte bieten den Kindern über den Mittag und am Nachmittag Aufenthalt in einem begleiteten, anregenden und vertrauten Umfeld an. Die Kinder können im Schülerhort die Hausaufgaben erledigen oder frei spielen und basteln. Die Besuchszeiten können individuell auf die Schulstunden abgestimmt werden. Die Mittagstische und das Schülercafé sind jeweils über Mittag geöffnet.
Schulergänzende Betreuungsangebote
Urlaub
Dispensationsgesuche müssen schriftlich bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Das Gesuch enthält eine plausible Begründung sowie die zur Beurteilung nötigen Unterlagen. Für die letzte Schulwoche vor den Sommerferien und für die erste Schulwoche nach den Sommerferien werden keine Urlaube bewilligt. Es gelten folgende Fristen:
-1 Woche im Voraus bei Dispensationen bis zu 3 Tagen
-1 Monat im Voraus bei längeren Dispensationen und bei Dispensationen unmittelbar vor oder nach Ferien und Feiertagen
Formular Urlaub
Eltern-ABC – alles über die Schule
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Schule Horw. Weitere Informationen erhalten Sie stets beim Rektorat.
Absenzen
Melden Sie, wenn ihr Kind in der Schule fehlt. Krankheiten und die Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen gelten sonst als entschuldigte Absenzen. Vereinbaren Sie Termine, wie beispielsweise Arztbesuche, möglichst ausserhalb der Schulzeiten. Ist ein Kind bei Lektionsbeginn nicht anwesend, telefoniert die Lehrperson innerhalb von 15 Minuten den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Besuchstage
Im Kindergarten und in der Primarschule findet für Eltern und Erziehungsberechtigte, Verwandte und Interessierte immer am 15. eines Monates ein Besuchsmorgen statt. In der Sekundarschule ist dies an 3 festgelegten Tagen nach den Herbstferien möglich. Diese Termine finden Sie in der Schulagenda oder der Jahresplanung und sie werden den Eltern mitgeteilt. Eltern sind zudem jederzeit in der Schule willkommen, eine Anmeldung bei der Lehrperson ist unbedingt notwendig.
Bibliothek
In jedem Schulhaus gibt es eine Bibliothek. Die Ausleihe ist dort gratis. Eine sehr grosse Auswahl an Büchern und Medien gibt es in der Gemeindebibliothek am Gemeindehausplatz 26.
Digitale Endgeräte, Handys, Smartwatches
Ab dem Schuljahr 2024 gilt an den Schulen Horw von 07:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr ein Verbot von Handys, Smartwatches und ähnlichen Geräten. Über Mittag ist das kurzzeitige Abrufen von Nachrichten erlaubt.
-Bei Smartches sind nur Fitness-Watches (Pulsmesser und Schrittzähler) erlaubt.
- Uhren, die den Unterricht stören, müssen weggepackt werden.
- Telefon- und internetfähige Uhren sind nicht gestattet.
- Es darf nur die Zeit-Funktion genutzt werden.
- Während des Unterrichts dürfen die digitalen Endgeräte nur zu Lernzwecken und mit Erlaubnis der zuständigen Lehrperson benützt werden. Auf Exkursionen kann davon abgewichen werden.
- Das Erstellen von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien braucht immer die Erlaubnis der Lehrperson und der Personen, die auf den Aufnahmen zu sehen/zu hören sind.
- Während Prüfungen darf man keine digitalen Endgeräte benutzen. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. Ausnahmen (zum Beispiel bestimmte Taschenrechner) werden von der Lehrperson genehmigt.
Bei Verstössen gegen diese Anordnung kann die Lehrperson das Gerät vorübergehend einziehen und zudem Disziplinarmassnahmen ergreifen.
Eltern und Erziehungsberechtigte
Eltern und Erziehungsberechtigte haben eine Aufsichts- und Erziehungspflicht. Diese Aufgabe wahrzunehmen ist eine wichtige Basis für einen möglichen Schulerfolg des Kindes. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zum Unterricht erscheinen und die Hausaufgaben zuverlässig erledigen. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind ein gesundes Znüni in die Schule mitzugeben.
Elternmitwirkung / Elternteams
In allen Schulhäusern besteht ein Elternteam. Die Elternmitwirkung ist ein Bindeglied zwischen Eltern oder Erziehungsberechtigten und Schule. Informationen erhalten Sie auf der Webseite oder bei der Schulleitung.
Elternmitwirkung Kurzinformation
Richtlinien Elternmitwirkung
Elternschule
Die Elternschule organisiert kostengünstige Kurse für Eltern und Erziehungsberechtigte. Die Themen sind schulbezogen, aber auch generell im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen.
Fragen
Bei Problemen, Fragen und Unklarheiten ist immer die Lehrperson erste Ansprechperson. Wenn ein Kind von Problemen in der Schule erzählt, prüfen Sie die Aussagen. Fragen Sie die Lehrperson, um Missverständnisse und Gerüchte zu verhindern.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind eine Ergänzung zum Unterricht. Sie sind ein Mittel, das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen zudem zur Festigung und Vertiefung des Erlernten. Wenn Ihr Kind Mühe mit den Hausaufgaben oder keinen Arbeitsplatz zum konzentrierten Arbeiten hat, kann es im Schulhaus den Hausaufgabentreff besuchen.
Merkblatt Hausaufgaben
Hochbegabtenförderung
Kinder in der 5. und 6. Primarstufe mit vom Schulpsychologischen Dienst bestätigter Teil-Hochbegabung können während der normalen Unterrichtszeit maximal 4 Lektionen pro Woche externe Förderangebote besuchen.
Förderantrag für Förderangebote während der Unterrichtszeit für Lernende der 5. und 6. Primarstufe mit Teil-Hochbegabungen
Hochbegabtenförderung: Finanzen
Eltern und Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an private Hochbegabtenförderangebote einreichen. Die Hochbegabung muss durch den Schulpsychologischen Dienst bestätigt sein. Das Antragsformular ist über den nachfolgenden Link abrufbar.
Hochbegabtenförderung: Antrag zur Kostenbeteiligung
Integrative Förderung
Jokertage
Mit Jokertagen können die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder und Jugendlichen insgesamt vier halbe Urlaubstage ohne nähere Angaben zu beziehen. Direkt vor- und nach den Sommerferien sowie während bekannten Schulanlässen wie Projekt- oder Sporttagen können keine Jokertage bezogen werden.
Jokertage Formular
Kopfläuse
Läuse treten bei Schulkindern immer wieder einmal auf. Es besteht deswegen kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wenn ein Lausbefall erkannt wird, wird sofort die sogenannte «Laustante» hinzugezogen, die alle notwendigen Massnahmen in die Wege leitet. Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. In der Apotheke können geeignete Antilausmittel besorgt werden.
www.lausinfo.ch
Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement der Schule Horw beinhaltet folgende Instrumente und Methoden: Leitbild, Leistungsauftrag, Schuljahresprogramm, Beurteilungs- und Fördergespräch, Weiterbildung, Personal-Entwicklung, Interne Evaluationen, Professionelle Lerngemeinschaften, Feedback-Kultur, Leistungsmessung, Umgang mit Beschwerden, externe Schulevaluation.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind an der Primar- und auch an der Sekundarschule tätig. Sie unterstützen die Arbeit der Lehrpersonen und bieten Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen aller Art an. Sie sind eine niederschwellige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Gruppen und Klassen, für Eltern oder Erziehungsberechtigte und für Lehrpersonen. Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Schulsozialarbeit
Schultransport
Für Kinder im Kindergarten (ab 6 Jahre) bis und mit 5. Primarklasse organisiert bei zu langem Schulweg die Gemeinde Horw den Schultransport oder übernimmt die Abonnementskosten.
Weitere Infos:
Junioren-Abo und Schultransport
Schulweg
Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich für den Schulweg. Der oft gemeinsame, manchmal längere Schulweg zu Fuss ist erlebnis- und lehrreich. Er ist ein wertvoller Beitrag für die Gesundheit und soziale Entwicklung der Kinder. Schülerinnen und Schüler sollen deshalb selbständig zur Schule kommen – «Elterntaxis» sollen die Ausnahme sein.
Gemäss ständiger Praxis des Bundesgerichts sind Schulwege von 2km zu Fuss zu absolvieren und gelten als zumutbar.
Weitere Infos:
Schulwegsicherheit
Zur steten Optimierung der Schulwegsicherheit trifft sich regelmässig die Arbeitsgruppe Sichere Schulwege mit Vertretungen der Elternteams, der Gemeinde Horw und der Polizei. Die Arbeitsgruppe bietet unter anderem den Schulwegplan an. Dieser zeigt die empfohlenen Schulwegströme und -Strassenquerungen. Bei besonders heiklen Strassenquerungen sind Querungsbegleitungen im Einsatz. Die Polizei empfiehlt, auf das Kickboard zu verzichten und das Fahrrad erst ab bestandener Fahrradprüfung für den Schulweg einzusetzen.
Weitere Infos:
Schulweg
Schwimmen
In der Gemeinde Horw besuchen alle Kinder von der Kindergartenstufe bis zur 6. Primarklasse den Schwimmunterricht alle zwei Wochen in der Schwimmhalle Spitz. So können unsere Schülerinnen und Schülern wichtige Schwimmkompetenzen erlernen und vertiefen.
Aufgrund des Umkleidens und des Weges hin und zurück in die Schwimmhalle Spitz kann es vorkommen, dass sich die Start- und Endzeiten des Schwimmunterrichts im Zentrum von Horw um ca. 15 Minuten verfrühen resp. verspäten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schwimmhilfen mit.
Tagesbetreuung
Die schulergänzenden Betreuungsangebote umfassen die Schülerhorte Allmend, Hofmatt, Spitz und Kastanienbaum sowie den Mittagstisch Saal Egli und das Schülercafé im Schulhaus Zentrum. Die Schülerhorte befinden sich in oder bei den dazugehörigen Schulhäusern. Ergänzt werden diese Angebote durch die Tagesfamilienvermittlung, die schulpflichtigen Kindern ebenfalls offensteht, und durch den Hausaufgabentreff in jedem Primarschulhaus.
Die Schülerhorte bieten den Kindern über den Mittag und am Nachmittag Aufenthalt in einem begleiteten, anregenden und vertrauten Umfeld an. Die Kinder können im Schülerhort die Hausaufgaben erledigen oder frei spielen und basteln. Die Besuchszeiten können individuell auf die Schulstunden abgestimmt werden. Die Mittagstische und das Schülercafé sind jeweils über Mittag geöffnet.
Schulergänzende Betreuungsangebote
Urlaub
Dispensationsgesuche müssen schriftlich bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Das Gesuch enthält eine plausible Begründung sowie die zur Beurteilung nötigen Unterlagen. Für die letzte Schulwoche vor den Sommerferien und für die erste Schulwoche nach den Sommerferien werden keine Urlaube bewilligt. Es gelten folgende Fristen:
-1 Woche im Voraus bei Dispensationen bis zu 3 Tagen
-1 Monat im Voraus bei längeren Dispensationen und bei Dispensationen unmittelbar vor oder nach Ferien und Feiertagen
Formular Urlaub