Dispensen und Jokertage
Eltern oder Erziehungsberechtigte können ihr Kind für familiäre und persönliche Bedürfnisse eigenverantwortlich vom Unterricht dispensieren – mit Jokertagen.
Als Jokertage stehen pro Schuljahr vier Halbtage (oder zwei Tage) zur Verfügung. Die Absenzen können frei gewählt werden, es braucht keine Begründung.
Die Absenz muss aber angemeldet werden: Spätestens sechs Schultage im Voraus müssen per Klapp die Jokertage der Klassenlehrperson eingegeben werden. Vor und nach den Sommerferien können keine Jokertage bezogen werden.
Weitere Dispensen
Für Dispensen vom Unterricht, welche über die Jokertage hinausgehen, muss ein Formular Urlaub (siehe unten) ausgefüllt und ein schriftliches Gesuch formuliert werden. Dem Gesuch muss eine dringliche Begründung enthalten. Zudem braucht es zur Beurteilung des Gesuchs in den meisten Fällen Unterlagen.
Die Lehrperson kann Gesuche für bis zu drei Tagen bewilligen. Über Gesuche für eine längere Dauer und für Gesuche vor und nach Ferien und Feiertagen entscheidet die Schulleitung.
Die Gesuche werden der Klassenlehrperson abgegeben.