Öffnungszeiten
Termine können auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten nach Vereinbarung stattfinden. Während der Schulferien ist das Sekretariat in der Regel nicht besetzt.
Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes
Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe übernimmt Abklärungen zu verschiedenen Themen wie:
- Lern- und Leistungsfähigkeit
- Schulfähigkeit
- Begabungsfragen
- Mobbing
- Entwicklungsschwierigkeiten
- Psychische und emotionale Schwierigkeiten sowie Themen zu Verhalten, Adoleszenz, usw.
Der Schulpsychologische Dienst bietet neutrale und allparteiliche Beratung und Begleitung bei erzieherischen, emotionalen und schulischen Herausforderungen.
Ziel des Schulpsychologischen Dienstes
Das Ziel ist es, Eltern und Schule bei ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag zu unterstützen und so die Lern- und Lebenschancen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Arbeitsweise des Schulpsychologischen Dienstes
Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe arbeitet in der Beratung nach systemischen, verhaltenstherapeutischen und lösungsorientierten Ansätzen. Zudem können Abklärungen und Gutachten für Sonderschul- oder andere Massnahmen erstellt werden.
Ausbildung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben ein Hochschul- oder Universitätsstudium in Psychologie abgeschlossen und in der Regel ein Nachdiplomstudium in Kinder- und Jugendpsychologie und/oder Psychotherapie absolviert.
Schweigepflicht
Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe unterliegt dem Amtsgeheimnis und dem Berufsgeheimnis. Informationen dürfen nur mit Einverständnis der Eltern weitergegeben oder eingeholt werden.