Obligatorisches Kindergartenjahr
Für Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, ist der Besuch des Kindergartens im Schuljahr obligatorisch, welches nach den Sommerferien des betreffenden Jahres beginnt. Sie können den öffentlichen oder einen privaten Kindergarten besuchen.
Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.
Freiwilliges Kindergartenjahr
Bereits ein Jahr vor dem obligatorischen Kindergarten steht den Kindern das freiwillige Kindergartenjahr offen. Für den Eintritt ins freiwillige Kindergartenjahr müssen folgende Punkte erfüllt sein. Das Kind:
- legt den Kindergartenweg nach einer Eingewöhnung zu Fuss oder mit dem Bus alleine zurück.
- ist fähig, während 4 Lektionen (Blockzeit) am strukturierten Kindergartenalltag teilzunehmen: gemeinsame Aktivitäten, ruhige Phasen und freies Spiel.
- kann sich selbständig umkleiden (z.B. öffnen/schliessen des Hosenknopfs)
- kann sich von seinen Eltern trennen und fühlt sich auch ohne diese wohl in der Gruppe.
Zwei Eintrittszeitpunkte sind im freiwilligen Kindergartenjahr möglich: Nach den Sommerferien oder anfangs Februar.
Weitere Punkte, die dem Kind den Kindergarteneintritt erleichtern: Das Kind
- merkt, wenn es auf die Toilette muss und kann selbständig aufs WC gehen. Das Kind benötigt keine Windeln mehr.
- hat Grundfertigkeiten im Rennen, Hüpfen, Treppen steigen und kann ohne grosse Hilfe Kleider und Schuhe an- und ausziehen, Reissverschlüsse und Knöpfe schliessen, Hände waschen und Nase putzen.
- braucht keinen Nuggi mehr.
Bei Fragen steht die Kindergarten-Schulleitung zur Verfügung: Kitty Narapong, 041 349 14 42
Die deutsche Sprache spielt eine wichtige Rolle für den Schulerfolg. Weiterführende Informationen in verschiedenen Sprachen sind auf der rechten Seite verfügbar.