Schulärztliche Untersuchung
Im obligatorischen Kindergarten sowie im 4. und 8. Schuljahr findet eine obligatorische, kostenlose schulärztliche Untersuchung statt, die von einer der Horwer Schularztpraxen durchgeführt wird. Eltern haben die Möglichkeit, die Untersuchung auf eigene Kosten bei ihrem Haus- oder Kinderarzt durchführen zu lassen.
Falls ein Schüler oder eine Schülerin am Tag der schulärztlichen Untersuchung krank ist oder aus anderen Gründen nicht erscheinen kann, wird die Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt und ist dann kostenpflichtig.
Schulzahnärztliche Untersuchung
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen jährlich an einer schulzahnärztlichen Untersuchung teil, die durch einen Gutschein der Gemeinde abgedeckt ist. Diese muss bis spätestens Ende April des jeweiligen Jahres erfolgen, andernfalls müssen Eltern die Kosten übernehmen. Sollte die Untersuchung bei einem privaten Zahnarzt durchgeführt werden, ist eine Bestätigung bis spätestens Ende April beim Sekretariat des Schulpsychologischen Dienstes einzureichen.
Schulzahnpflege
Zwei- bis fünfmal jährlich besucht eine Instruktorin für Schulzahnpflege die Schülerinnen und Schüler von der Kindergartenstufe bis zur Sekundarstufe. Dabei werden die Kinder altersgerecht in der Mund- und Zahnhygiene geschult.
Läuseprophylaxe
Die für die Läuseuntersuchung zuständige Person kontrolliert die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf auf Lausbefall und stellt Informationsmaterial zur Läusebekämpfung zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Eltern die Lehrperson informieren, wenn bei ihrem Kind Läuse festgestellt werden.
Hinweis: Kopflausbefall hängt nicht mit persönlicher Hygiene zusammen. Läuse verbreiten sich durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt, können aber weder springen noch fliegen. Eine Ansteckung durch Haustiere oder im Wasser (z.B. im Schwimmbad) ist nicht möglich. Weitere Informationen sind auf der Webseite verfügbar: www.lausinfo.ch
Masern
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hochansteckende Infektionskrankheit, die sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zu schwerwiegenden Komplikationen wie Lungen- oder Hirnentzündungen führen kann.
Wichtige Informationen vom Kantonsarzt sind in den nebenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
Abgabe lebensnotwendiger Medikamente
Für die regelmässige Abgabe lebensnotwendiger Medikamente sowie im Notfall sind konkrete Anweisungen zu befolgen. Das nebenstehende Dokument ist von den betroffenen Eltern auszufüllen und der Klassenlehrperson zu übergeben.
Person | Funktion | Telefon |
Ehrler Peter | Dr. med., Schularzt | 041 340 67 77 |
Herbst Lutz | Dr. med., Schularzt | 041 340 03 03 |
Pinter Petra | Dr. med., Schularzt | 041 342 26 00 |
Saar Jochen | Dr. med., Schularzt | 041 340 35 34 |
Wüthrich Patricia | Dr. med., Schulärztin | 041 340 67 77 |
Giebeler Nina | Dr. med. dent., Schulzahnärztin | 041 340 69 69 |
Gökkus Mehtap | Med. dent., Schulzahnärztin | 041 340 61 61 |
Haxhosaj Sejfedin | Dr. med. dent., Schulzahnarzt | 041 340 60 65 |
Nikischer Andreas | Dr. med. dent., Schulzahnarzt | 041 340 61 61 |
Preuss Gerhard | Dr. med. dent., Schulzahnarzt | 041 342 24 25 |
Taha Humaid / Koulocheris Panagiotis | Dr. med. dent., Schulzahnarzt | 041 340 44 82 |
Häfliger Altagracia | Schulzahnpflege-Instruktorin | 078 607 19 47 |
Glutz Myrta | Läusebeauftragte | 041 340 67 78 |