Schulgesundheit

Im Rahmen des schulischen Angebots wird auch die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler gefördert. Dazu gehören ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen sowie Präventionsmassnahmen, wie die Zahnpflegeinstruktionen und Massnahmen zur Läusebekämpfung.

Schulärztliche Untersuchung

Im obligatorischen Kindergarten sowie im 4. und 8. Schuljahr findet eine obligatorische, kostenlose schulärztliche Untersuchung statt, die von einer der Horwer Schularztpraxen durchgeführt wird. Eltern haben die Möglichkeit, die Untersuchung auf eigene Kosten bei ihrem Haus- oder Kinderarzt durchführen zu lassen.

Falls ein Schüler oder eine Schülerin am Tag der schulärztlichen Untersuchung krank ist oder aus anderen Gründen nicht erscheinen kann, wird die Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt und ist dann kostenpflichtig.

‍Schulzahnärztliche Untersuchung

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen jährlich an einer schulzahnärztlichen Untersuchung teil, die durch einen Gutschein der Gemeinde abgedeckt ist. Diese muss bis spätestens Ende April des jeweiligen Jahres erfolgen, andernfalls müssen Eltern die Kosten übernehmen. Sollte die Untersuchung bei einem privaten Zahnarzt durchgeführt werden, ist eine Bestätigung bis spätestens Ende April beim Sekretariat des Schulpsychologischen Dienstes einzureichen.

‍Schulzahnpflege

Zwei- bis fünfmal jährlich besucht eine Instruktorin für Schulzahnpflege die Schülerinnen und Schüler von der Kindergartenstufe bis zur Sekundarstufe. Dabei werden die Kinder altersgerecht in der Mund- und Zahnhygiene geschult.

‍Läuseprophylaxe

Die für die Läuseuntersuchung zuständige Person kontrolliert die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf auf Lausbefall und stellt Informationsmaterial zur Läusebekämpfung zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Eltern die Lehrperson informieren, wenn bei ihrem Kind Läuse festgestellt werden.

Hinweis: Kopflausbefall hängt nicht mit persönlicher Hygiene zusammen. Läuse verbreiten sich durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt, können aber weder springen noch fliegen. Eine Ansteckung durch Haustiere oder im Wasser (z.B. im Schwimmbad) ist nicht möglich. Weitere Informationen sind auf der Webseite verfügbar: www.lausinfo.ch

Masern

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hochansteckende Infektionskrankheit, die sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zu schwerwiegenden Komplikationen wie Lungen- oder Hirnentzündungen führen kann.

Wichtige Informationen vom Kantonsarzt sind in den nebenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Abgabe lebensnotwendiger Medikamente

Für die regelmässige Abgabe lebensnotwendiger Medikamente sowie im Notfall sind konkrete Anweisungen zu befolgen. Das nebenstehende Dokument ist von den betroffenen Eltern auszufüllen und der Klassenlehrperson zu übergeben.

PersonFunktionTelefon
Ehrler PeterDr. med., Schularzt041 340 67 77
Herbst LutzDr. med., Schularzt041 340 03 03
Pinter PetraDr. med., Schularzt041 342 26 00
Saar JochenDr. med., Schularzt041 340 35 34
Wüthrich PatriciaDr. med., Schulärztin041 340 67 77
Giebeler NinaDr. med. dent., Schulzahnärztin041 340 69 69
Gökkus MehtapMed. dent., Schulzahnärztin041 340 61 61
Haxhosaj SejfedinDr. med. dent., Schulzahnarzt041 340 60 65
Nikischer AndreasDr. med. dent., Schulzahnarzt041 340 61 61
Preuss GerhardDr. med. dent., Schulzahnarzt041 342 24 25
Taha Humaid / Koulocheris PanagiotisDr. med. dent., Schulzahnarzt041 340 44 82
Häfliger AltagraciaSchulzahnpflege-Instruktorin078 607 19 47
Glutz MyrtaLäusebeauftragte041 340 67 78