Antrag zur Rückerstattung der Kostenbeteiligung von privaten Angeboten
Der Antrag zur Rückerstattung der Kostenbeteiligung von privaten Angeboten erfolgt am Ende des Schuljahres durch das Rektorat. Die Voraussetzung zur Rückerstattung ist das bewilligte Gesuch um Kostenbeteiligung, welches vor Beginn des Schuljahres eingeholt werden muss.