Jokertage und Dispensen

Eltern können ihr Kind für familiäre und persönliche Bedürfnisse eigenverantwortlich vom Unterricht dispensieren – mit Jokertagen.

Jokertage

Pro Schuljahr stehen vier Halbtage (oder zwei Tage) als Jokertage zur Verfügung, die frei gewählt werden können, ohne eine Begründung anzugeben.

Die Absenz muss jedoch spätestens sechs Schultage im Voraus über KLAPP der Klassenlehrperson gemeldet werden. Vor und nach den Sommerferien können keine Jokertage bezogen werden.

Dispensen

Für längere Dispensen über die Jokertage hinaus muss das Formular „Urlaub“ (siehe Dokumente) ausgefüllt und ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Das Gesuch muss eine dringende Begründung und in den meisten Fällen auch entsprechende Unterlagen zur Beurteilung des Gesuchs enthalten.

Die Lehrperson kann Gesuche für bis zu drei Tage bewilligen. Über Gesuche für längere Abwesenheiten sowie für Anfragen vor und nach Ferien und Feiertagen entscheidet die Schulleitung.

Die Gesuche werden bei der Klassenlehrperson eingereicht.