Mit diesem Formular können Sie eine Rückerstattung an das Busabonnement Ihres Kindes beantragen.
Die Rückerstattung für das Busabonnement gilt für folgende Schülerinnen und Schüler:
Für Kindergarten- und Schulkinder ab dem 6. Geburtstag bis und mit 3. Primarklasse vergütet die Gemeinde Horw bei einem Schulweg ab 1.5 Leistungskilometer ein Junioren-Abo der VBL, sofern damit der Schulweg in kürzerer Zeit zurückgelegt werden kann.
Für Kinder der 4. und 5. Primarklasse vergütet die Gemeinde Horw bei einem Schulweg ab 1.6 Leistungskilometer ein Junioren-Abo der VBL, sofern damit der Schulweg in kürzerer Zeit zurückgelegt werden kann.
Kinder des Gebiets Stutz erhalten auf Antrag auch in der 6. Primarklasse ein Junioren-Abo vergütet.
In folgenden Fällen zahlt die Gemeinde Horw kein Junioren-Abo
Ausnahmen zu den oben erwähnten Kriterien: Wer in einem Gebiet wohnt, das mit dem Schulbus erschlossen ist, erhält keine Entschädigung für das Junioren-Abo. Das betrifft einige Gebiete im Biregg und auf der Horwer Halbinsel sowie die Kindergartenkinder Gebiet Stutz bis Langensand.
Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule oder einer Privatschule werden die Kosten des Junioren-Abos nicht rückvergütet.
Kinder fahren bis zum 6. Geburtstag gratis im öffentlichen Verkehr. Sie brauchen kein Abonnement.
Rückerstattung der Kosten für ein Junioren-Abo: so funktionierts:
- Bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail vorgängig an das Rektorat (sandra.scherer@horw.ch)
- Kaufen Sie ein Jahres-Junioren-Abo für Ihr Kind* online auf vbl.ch oder an einer der Verkaufsstellen von Bus oder Bahn. Kosten: 549.- Franken.
- Füllen Sie das Gesuch bis am 1. Dezember des jeweiligen Schuljahres mit einer Kopie des Junioren-Abos und/oder der Kaufquittung
* In gewissen Fällen – etwa bei Zuzug in die Gemeinde oder ab dem 6. Geburtstag des Kindes während dem Schuljahr – vergütet die Gemeinde Horw Monats-Abos.