4. Anmeldung Ferienhort Sommerferien

Tagesstrukturen
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Betreuung während den Schulferien

Das Ferienbetreuungsangebot in den Sommerferien findet in der 1., 2. und 6. Ferienwoche statt.

Bitte wählen Sie für die Anmeldung Ihres Kindes eine der beiden Optionen aus. Die Zuteilung erfolgt nach Eingang und ist für die ganze Woche verbindlich.

1. KREATIVWOCHE: In den Räumen der Tagesstrukturen werden kreative und abwechslungsreiche Aktivitäten angeboten.

2. OUTDOORWOCHE: Die Kinder verbringen ihre Zeit während der ganzen Woche draussen im Wald und in der Natur.

Die Anmeldung endet am Sonntag, 08. Juni 2025
Personalien Kind
Personalien Eltern / Erziehungsberechtigte
Die Anwesenheiten Ihres Kindes zwischen 10.00 - 16.00 Uhr (3 Betreuungseinheiten) ist für die gewählten Tage obligatorisch. Die Betreuung am Morgen und am Nachmittag kann zusätzlich gebucht werden.
Obligatorische Blockzeiten 1. Ferienwoche (10.00 - 16.00 Uhr)
Zusätzlich am Morgen 1. Ferienwoche (08.00 - 10.00 Uhr)
Zusätzlich am Nachmittag 1. Ferienwoche (16.00 - 18.00 Uhr)
2. FERIENWOCHE
Obligatorische Blockzeiten 2. Ferienwoche (10.00 - 16.00 Uhr)
Zusätzlich am Morgen 2. Ferienwoche (08.00 - 10.00 Uhr)
Zusätzlich am Nachmittag 2. Ferienwoche (16.00 - 18.00 Uhr)
6. FERIENWOCHE
Obligatorische Blockzeiten 6. Ferienwoche (10.00 - 16.00 Uhr)
Zusätzlich am Morgen 6. Ferienwoche (08.00 - 10.00 Uhr)
Zusätzlich am Nachmittag 6. Ferienwoche (16.00 - 18.00 Uhr)
Weitere Angaben über Ihr Kind
Der Weg am Morgen und am Abend
Wie bestreitet Ihr Kind den Weg zum Ferienhort? *
Einverständniserklärung
Vertragsinhalt: *
Mit der Anmeldung bestätige ich das Betriebskonzept der Schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen Horw gelesen zu haben und erkläre mich damit einverstanden.
Verbindlichkeit: *
Diese Anmeldung ist verbindlich. Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder Unfall nicht am Ferienhort teilnehmen können, senden Sie das Arztzeugnis ab dem dritten Krankheitstag an: ferienhort@horw.ch. Nur mit gültigem Arztzeugnis werden Ihnen die Kosten für den Ferienhort ab dem dritten Krankheitstag erlassen.