Urlaub

Dispensationsgesuche sind schriftlich bei der Klassenlehrperson einzureichen. Das Gesuch muss eine nachvollziehbare Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung enthalten. Für die letzte Schulwoche vor den Sommerferien und die erste Schulwoche nach den Sommerferien werden keine Urlaube genehmigt. Es gelten folgende Fristen:
- 1 Woche im Voraus bei Dispensationen von bis zu 3 Tagen
- 1 Monat im Voraus bei längeren Dispensationen und bei Gesuchen unmittelbar vor oder nach Ferien und Feiertagen
FO_Dispensation_vom_Unterricht_als_URLAUB.pdf (113.8 kB)