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Ab Schuljahr 2024 gilt an der Gemeindeschule Horw von 07:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr ein Verbot von Handys, Smartwatches und ähnlichen Geräten. Über Mittag ist das kurzzeitige Abrufen von Nachrichten erlaubt.
- Bei Smartwatches sind nur Fitness-Watches (Pulsmesser und Schrittzähler) erlaubt.
- Uhren, die den Unterricht stören, müssen weggepackt werden.
- Telefon- und internetfähige Uhren sind nicht gestattet.
- Es darf nur die Zeit-Funktion genutzt werden.
- Während des Unterrichts dürfen die digitalen Endgeräte nur zu Lernzwecken und mit Erlaubnis der zuständigen Lehrperson benützt werden. Auf Exkursionen kann davon abgewichen werden.
- Das Erstellen von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien braucht immer die Erlaubnis der Lehrperson und der Personen, die auf den Aufnahmen zu sehen/zu hören sind.
- Während Prüfungen darf man keine digitalen Endgeräte benutzen. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. Ausnahmen (zum Beispiel bestimmte Taschenrechner) werden von der Lehrperson genehmigt.
Bei Verstössen gegen diese Anordnung kann die Lehrperson das Gerät vorübergehend einziehen und zudem Disziplinarmassnahmen ergreifen.