Startseite Verzeichnisse Wichtiges für Eltern Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht in deutscher Sprache nicht oder nur unzureichend folgen können, haben Anspruch auf maximal vier Jahre Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Weitere Einträge Vorheriger Eintrag Datenblatt für die Klassenlehrperson Nächster Eintrag Digitale Endgeräte, Handys, Smartwatches